DiscoverDer Börseninvestor - Aktien, Börse & Geldanlage mit Ulrich Müller#267 Trading-Steuer & Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften: Was Du JETZT wissen musst | Interview mit Cordula Stadter
#267 Trading-Steuer & Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften: Was Du JETZT wissen musst | Interview mit Cordula Stadter

#267 Trading-Steuer & Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften: Was Du JETZT wissen musst | Interview mit Cordula Stadter

Update: 2024-09-23
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Trading-Steuer & Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften: Was Du JETZT wissen musst | Interview mit Cordula Stadter

Es ist wieder Guest-Time: Cordula Stadter ist zu Gast. Cordula ist Steuerberaterin, und über unsere Seminare hat sie den Weg zu uns in die UMWA gefunden. Ursprüngliche Niederlassungsleiterin der Germania Steuerberatungsgesellschaft, ist Cordula heute Expertin für die Besteuerung von Trading. Was Du jetzt über die Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften wissen musst, welche Vorteile eine GmbH im Trading bringt, und wann Du gegen ein Gesetz klagen kannst – all das und noch mehr gibt es in dieser Folge!

Auf diese Fragen bekommst Du in der Folge eine Antwort:

  1. Wie bist Du zum Thema Trading-Steuer/Trading gekommen?

  2. Was sind Einkünfte, die man beim Trading haben kann?

  3. Wie sieht es mit dem gewerblichen Trading aus?

  4. Eine falsche Steuererklärung – na und?!

  5. Was ist das Besondere an der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften?

  6. Was Du jetzt beim Traden beachten musst

  7. Worauf sollte ich bezogen auf eine GmbH-Gründung achten?

Wie bist Du zum Thema Trading-Steuer/Trading gekommen?

Nach Jahrzehnten als Fachfrau für Steuern und Steuerrecht gilt meine erste Frage natürlich Cordulas heutiger Spezialisierung. Wie kam sie denn eigentlich zum Trading? Cordulas simple Antwort: "Abwechslung." Sie ging früh auf die Bühne und lehrte selbst Steuerrecht, um endlich komplexe Sachverhalte zu bearbeiten, wie sie sagt. Der Weg zur Trading-Steuer war fast schon persönlicher Natur:

“Zur Trading-Steuer kam ich über Euch. Ich habe mich bei der UMWA angemeldet, um mein Vermögen besser zu verwalten. So kam ich zum Thema Trading-Steuer. Dort habe ich mich dann einfach eingearbeitet.” 

Nachdem sie sich einen Narren an dem Thema gefressen hat, beschloss sie Expertin auf dem Gebiet zu werden. Doch wie sieht es denn jetzt aus mit der Trading-Steuer und den Verlustverrechnungsbeschränkungen?

Was sind Einkünfte, die man beim Trading haben kann?

Da die meisten Cordulas Erfahrung nach im Privatdepot traden (also kein Unternehmen gründen), sind die Einkünfte zumeist aus Kapitalvermögen. Dabei ist es egal, ob es Aktienhandel ist oder beispielsweise Optionsgeschäfte. Sonstige Einkünfte entstehen dann noch, beispielsweise aus dem Tausch von Euro und Dollar. Auch Einkünfte aus dem Bereich der Kryptos fallen darunter. 

Fonds und ETFs fallen ebenfalls unter die Kapitaleinkünfte. Für die gibt es zwar besondere Steuerbefreiungen, aber grundsätzlich zählen sie dazu. In der Schweiz musst Du beachten, dass Du nicht irgendwann aufgrund Deiner Trading-Menge zum gewerblichen Trader wirst. In Deutschland gibt es sowas nicht: “Das Kapitalvolumen und die Menge an Depots ist in Deutschland tatsächlich egal. Solange es sich um ein Privatdepot handelt (und wir nur unser eigenes Vermögen verwalten), werden es nie gewerbliche Einkünfte. Wenn ich es geschäftlich für andere tun würde, also wenn mich jemand dafür beauftragt, für ihn zu traden und ich bekomme dann Geld dafür, dann bin ich im gewerblichen Gebrauch.”

Im gewerblichen Rahmen zu traden bringt laut Cordula aber allein schon durch die BaFin ganz andere Herausforderungen mit sich. Solange Du im Privatbereich bleibst, ist die Höhe der Einkünfte nahezu egal und es bleiben alles “Einkünfte aus Kapitalvermögen”. 

Wie sieht es mit dem gewerblichen Trading aus?

Dass gewerbliches Trading andere Herausforderungen birgt, als “einfach nur” Kapitaleinnahmen, hat Cordula uns schon erklärt. Doch gibt es vielleicht auch Vorteile? Und worauf muss ich denn achten, wenn ich gewerblich trade?

“Wenn wir eine GmbH gründen, dann sind kraft Gesetz, alle Einkünfte gewerblich. Die Grundregel ist dann eine Besteuerung von Pi-mal-Daumen 30 %, abhängig vom Gewerbesteuersatz der jeweiligen Gemeinde. (...) Wobei wir beispielsweise bei Aktiengewinnen wieder besondere Steuerbefreiungen in einer GmbH haben, die wir in einem Privatdepot nicht haben.”

Wir kennen im privaten Trading, dass das meistens über Banken läuft und man, außer eine Bescheinigung abzugeben, eigentlich nicht viel zu tun hat. Doch was sind so die wichtigsten Punkte, wenn man an die Trading-Steuer denkt? Laut Cordula solltest Du Folgendes beachten:

  • In Deutschland gibt es sehr strenge Regeln, die ein deutsches Kreditinstitut schon von sich aus erfüllen muss. Es wird alles aufgezeichnet, es gibt Bescheinigungen. Darüber hinaus wird die Kapitalertragsteuer direkt vom Kreditinstitut einbehalten, auch Abgeltungssteuer genannt. 

  • Wenn alles sauber besteuert wurde, müssen diese Einkünfte in der Einkommensteuererklärung nicht mehr deklariert werden, weil sie Abgeltungswirkung haben. 

  • Bei nicht-deutschen Kreditinstituten wie Interactive Brokers gibt es hingegen keine Pflicht zur Erstellung einer solchen Bescheinigung oder zur Einbehaltung der Kapitalertragsteuer. 

  • Das bringt organisatorische Probleme mit sich, weil die Einkünfte unterjährig noch gar nicht besteuert werden. Da es keine Bescheinigung gibt, musst Du dann selbst alle Kontoauszüge von IB auswerten und alles manuell zusammenstellen.

  • Ein weiteres Problem, gerade bei IB mit Sitz in Irland, ist, dass die meisten Informationen, die wir aus den Kontoauszügen bekommen, nicht zu den deutschen steuerlichen Vorgaben passen. Das bedeutet auch, Du kannst die Werte nicht einfach nur übernehmen, sondern musst sie korrigieren.

Eine falsche Steuererklärung – na und?!

Ein Problem dabei ist, dass die Depots nicht immer klein und fein sind und daher die Korrekturen schnell im höheren 3-stelligen Bereich liegen können. Wenn man etwas falsch deklariert, gibt es genau zwei Möglichkeiten: Zugunsten des Steuerpflichtigen oder eben zu Ungunsten.

“Wenn es zu Ungunsten ist, kann ich natürlich sagen, was scheren mich die 500 Euro, die da falsch sind? Doch ich darf nicht vergessen – ich habe dann jedes Jahr diese 500 Euro. Sogar bei kleinen Depots können es schnell 200-300 Euro Differenz sein. Da muss jeder für sich selbst entscheiden, ob es ihm tatsächlich egal ist.”

Schlimmer ist es tatsächlich, wenn man jedes Jahr eine Steuererklärung abgibt, die zugunsten falsch ist  — denn dann sind wir laut Cordula schnell im Bereich der Steuerhinterziehung. Es ist auch festgeschrieben, dass man als Steuerpflichtiger in der Pflicht ist, sich bei sehr komplexen Sachverhalten, wie sie hier vorliegen, Hilfe zu holen. Cordula empfiehlt grundsätzlich immer, die Unterlagen sauber zusammenzustellen und sich im Zweifelsfall einfach Hilfe von Experten zu holen. 

Ein weiteres Problem stellt für Cordula die Deklarierung von ETFs bei IB dar: Diese werden dort als Aktien ausgewiesen, was steuerlich schlichtweg falsch ist. Es gibt eine Steuerbefreiung von 30 %, daher müssen sie streng genommen aus den Aktiengewinnen herausgerechnet werden. Sie gehören in eine andere Anlage und es müssen nur 18 % Steuern statt 25 % gezahlt werden. Wenn Du viel in ETFs investierst, macht das natürlich schnell einen riesigen Unterschied. 

Zum Thema Verlustverrechnungsbeschränkungen sagt Cordula mir Folgendes:

“Wir haben verschiedene Arten von Verlustverrechnungsbeschränkungen bei den Kapitaleinkünften. Was alle kennen dürften ist, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar sind. Was seit 2021 neu ist, sind die Verluste auf Termingeschäfte.”

Was ist das Besondere an der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften?

Um das Ganze etwas verständlicher zu machen, gibt Cordula uns ein Beispiel:

Wir nehmen jemanden, der ausschließlich Termingeschäfte macht. In einem Jahr hat er einen Gewinn von 100k. Parallel dazu gibt es aber auch einen Verlust von 100k. Rein wirtschaftlich gesehen hat unsere Beispielperson also 0,0 Gewinn gemacht. Das Depot ist am Ende des Jahres genau gleich wie am Anfang. Die Verlustverrechnungsbeschränkung sagt jetzt, dass man nur 20k der Verluste mit den Gewinnen verrechnen darf. 

Das bedeutet, wirtschaftlich gibt es einen Gewinn von 0, am Jahresende müssen aber 80k versteuert werden. 

Wenn man sich jetzt vorstellt, dass jemand in größerem Stil tradet und davon lebt, dann bezahlt diese Person einen riesigen Batzen an Steuern dafür, dass man faktisch am Jahresende nichts eingenommen hat. Entsprechend laut werden aktuell die Rufe nach Ungleichbehandlung und Verfassungswidrigkeit. Da es das Gesetz erst seit 2021 gibt, dauert es natürlich entsprechend lang, bis erste Klagen erhoben werden und erste Entscheidungen gefällt sind. 

“Wir haben heutzutage zwar erste Entscheidungen, es ist jedoch falsch, wenn man sagt, das Ding ist durch und für verfassungswidrig erklärt. Das ist tatsächlich noch nicht der Fall. Was wir jedoch haben, ist ein positive

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